Spürbare Verbesserungen zu aktuellen Konditionen für Mitglieder der AOK. Dies ist der Zweck einer aktualisierten und auf den neuesten Stand gebrachten Vereinbarung über die Durchführung von Patientenfahrdiensten, die der BRK-Kreisverband vor wenigen Tagen mit der AOK Bayern abgeschlossen hat.
Für den BRK Kreisverband bedeutet dies ein Mosaiksteinchen in seiner Angebotsstruktur, die das gesamte Spektrum sozialer Leistungen umfasst. Für die AOK war, wie Direktor Ulrich Resch im Rahmen der Unterzeichnung betonte, vor allem wichtig, dass „unsere Versicherten“ weiterhin qualitativ erstklassig versorgt und betreut, aber finanziell nicht überfordert werden.
Mit diesem Patientenfahrdienst schließt man eine Lücke zwischen dem Krankentransport, der im Rahmen des Rettungsdienstes durchgeführt wird und den gewerblichen Fahrdiensten. Das Angebot, so der BRK Kreisgeschäftsführer Herbert Werner, richtet sich in erster Linie an Personen, die vor, während oder nach der Fahrt auf Betreuung angewiesen sind, aber nicht den vollen medizinischen Hintergrund des Rettungsdienstes benötigen. Natürlich werden die Kunden auch beim Fahrdienst betreut, der Fahrer verfügt über Rettungsdienst-Kenntnisse und Notfallkoffer und weitere wichtige Materialien sind immer mit an Bord. Vor allem an Patienten, die gehbehindert, auf den Rollstuhl angewiesen sind, oder auch wegen einer Erkrankung oder Behinderung liegend transportiert werden müssen, richtet sich das Angebot. Wir führen Verlegungsfahrten von und zum Krankenhaus durch, aber auch für Krankenfahrten, Untersuchungsfahrten, zur Dialyse oder Strahlentherapie, Fahrten in Kur- und Rehaeinrichtungen, bzw. ins Heim oder zur Kurzzeitpflege sind wir der richtige Ansprechpartner, so der Kreisgeschäftsführer. Aber auch für Fahrten zur ambulanten Behandlung, für die die Krankenkassen nach den Änderungen der Gesundheitsreform keine Kosten mehr übernehmen darf werden vom BRK durchgeführt.