Ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Fahrten werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Bei ambulanten Behandlungen, das heißt Fahrten, die nicht in einem Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation gehören, muss vor Fahrtantritt eine Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorliegen, damit diese die Fahrtkosten übernimmt.
Liegt keine genehmigte, ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung vor oder Sie sind Selbstzahler (Privatpatient), so ist derjenige, in dessen Auftrag oder Interesse der Transport durchgeführt wurde, zur Zahlung verpflichtet.