Auffrischung von Grundkenntnissen in Erster Hilfe.
Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Terminübersicht.
Für Ersthelfer im Betrieb werden die Kosten von der Berufsgenossenschaft beziehungsweise der Unfallversicherung übernommen.
Bei öffentlichen Einrichtungen (KUVB oder LUK) oder BGW und BGN muss eine Kostenübernahmeerklärung vor Lehrgangsbeginn vorliegen.
Ab einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Kurs auch in Ihren Räumlichkeiten abzuhalten.
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Veranstalter behält sich vor, Kurse bei zu geringer Anmeldezahl und bei Gründen höherer Gewalt abzusagen.
Kontaktieren Sie dazu Ihre Ansprechpartner. Sie finden sie oben auf dieser Seite.