Wer zur Dialyse, zur Bestrahlung oder in die Praxis muss und selbst nicht mehr fahren kann, darf auf den betreuten Fahrdienst zurückgreifen.
Das Gleiche gilt für Menschen mit Behinderung oder bei der Verlegung zwischen Heim und Klinik.
Die Patienten benötigen während des Transportes weder eine medizinische Betreuung noch die medizinische Ausstattung eines Krankenwagens.
Äußerlich unterscheiden sich die eingesetzten Fahrzeuge vor allem dadurch, dass sie kein Blaulicht besitzen.
Die restliche Ausstattung ist identisch.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben auf dieser Seite, Kontakt auf.